Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

2. Aussenpolitik

93.047

KSZE. Übereinkommen über Vergleichs- und Schiedsverfahren. Verträge mit Polen und Ungarn

CSCE. Convention relative à la conciliation et à l'arbitrage. Traités avec la Pologne et la Hongrie

Botschaft: 19.05.1993 (BBl II, 1153 / FF II, 1081)

Ausgangslage

Der am 20.1.1993 mit Polen abgeschlossene Vergleichs- und Schiedsvertrag ermöglicht es einer Vertragspartei, jede auf dem Verhandlungsweg nicht beigelegte Streitigkeit einer ad hoc zu bestellenden, gemischten und aus drei Mitgliedern bestehenden Vergleichskommission zu unterbreiten. Sollte das Vergleichsverfahren scheitern, kann der Streitfall anschliessend jeder Partei einem ebenfalls ad hoc zu bestimmenden Schiedsgericht vorgelegt werden, dessen Spruch rechtlich bindend und endgültig ist.

Der am 17.12.1992 mit Ungarn abgeschlossene Schieds- und Vergleichsvertrag entspricht in institutioneller Hinsicht dem Vertrag mit Polen, jedoch können nur rechtliche Streitfälle vorgelegt werden.

Die in den zwei neuen bilateralen Verträgen mit Polen und Ungarn vorgesehenen Mittel der Streitbelegung schaffen rechtlich noch entscheidendere Verpflichtungen als die im KSZE-Übereinkommen festgelegten Verfahren. Deshalb sollte die Schweiz im Rahmen des KSZE-Übereinkommens einen Vorbehalt abgeben des Inhalts, dass die obligatorische Vergleichs- und Schiedsverfahren schaffenden zweiseitigen Verträge der Schweiz den im Übereinkommen festgelegten Verfahren vorgehen.

Verhandlungen

SR 28.09.1993 AB 1993, 690
NR 06.12.1993 AB 1993, 2200

Beide Räte stimmten der Vorlage diskussionslos zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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